Kaskoschadengutachen

Kaskoschadengutachten

Bei einem Kaskoschaden hat der Versicheurngsnehmer Anspruch auf Ersatz eines durch Ihn selbst entstandenen Schaden an seinem Fahrzeug. In manchen Fällen höherer Gewalt kann ebenfalls eine Kaskoversicherung greifen.

  • Fahrerflucht
  • Elementarschäden
  • Schaden bei einem Wildunfall
  • Diebstahlschäden
  • Einbruch
  • Glasbruch

Bei einem Kaskoschadenfall werden in der Regel nur die Reparaturkosten übernommen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagen etc. sind überlicherweise von den Leistungen ausgeschlossen.

Bei einem Kaskoschaden sind die Versicherungen in der Regel weisungsberechtigt, bedeutet den Anweisungen der Versicherung ist folge zu leisten.

Wichtig!

Bei einem Kaskoschadenfall ist es unbedingt nötig, vorab die Kostenübernahme für den Sachverständigen zu klären.

Was tun bei einem Schadensfall?

Wenn Sie einen Schadenfall haben, sollte die regulierung möglichst unkompliziert und schnell verlaufen. Wir helfen Ihnen mit unserem KFZ-Gutachten den entstandenen Schaden zu ermitteln.

Kontakt

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02232 206 98 49

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